- 31.10.2021 06:54
Die Technischen Betriebe Flawil heben die Vorschrift zur Sperrung von Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Heubelüftungen über Mittag auf.
Kosten sparen, Versorgung sicherstellen
Die Mittagssperre von Haushaltsgeräten wurde vor vielen Jahren zur Optimierung der Netznutzungskosten und schlussendlich auch zur Stabilisierung des Versorgungsnetzes eingeführt. Zu dieser Zeit hatten Waschmaschinen und Wäschetrockner eine viel höhere Leistungsaufnahme als heute. Damit jeweils zum Mittag während den Werktagen die Spitzenbezüge von Industrie und Gewerbe nicht durch "unnötige" Haushaltsgeräte und Heubelüftungen verschärft wurden, hat man diese über die Rundsteuerung gesperrt.
Effizientere Technik und Photovoltaik
Heute benötigen Waschmaschinen und Wäschetrockner viel weniger Leistung. Einerseits wurden die Waschgänge verlängert, dadurch die Leistungsaufnahme über die Zeit des Waschgangs verteilt und verringert. Andererseits gewinnen neue Geräte dank der Wärmepumpentechnologie einen Teil ihres Energiebezugs aus der Umwelt und nicht mehr aus der Steckdose.
Hinzu kommt die breit geförderte und bereits gut ausgebaute Stromproduktion aus Photovoltaik, welche ihre höchste Produktionsleistung jeweils zum Mittag erreicht. In Flawil sind aktuell über 130 Anlage realisiert, welche rund ein Fünftel des Leistungsbezugs von ganz Flawil abdecken. Weitere Anlagen kommen laufend hinzu.
Aufgehoben ist nicht aufgehoben
Aufgrund dieser Entwicklungen und den anhaltenden Anfragen und Rückmeldungen aus der Flawiler Bevölkerung zur Mittagssperre haben die Technischen Betriebe Flawil (TBF) die Vorschrift zur Sperrung von Haushaltsgeräten und Heubelüftungen über Mittag per 1. Juni 2021 aufgehoben. Die entsprechenden Installationen (Rundsteuerempfänger und Schütze) sollen in den kommenden drei Jahren zurückgebaut werden. Während dieser Zeit wird die Funktion der Sperrung weiterhin betrieben, das heisst die Waschmaschinen und Wäschetrockner bleiben weiterhin gesperrt, sofern die Deinstallation nicht durch die Eigentümerinnen und Eigentümer angemeldet oder beauftragt wird.
Kostenlose Deinstallation durch die TBF
Die Anmeldung der Deinstallation erfolgt beim Empfang der TBF unter 071 394 90 00 oder per Online-Formular (siehe unten). Die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden werden aufgenommen und anhand von wenigen Zusatzfragen komplettiert. Die TBF werden sich zu einem geeigneten Zeitpunkt wieder melden und einen Termin für die Deinstallation vereinbaren. Wir bitten im Voraus um Verständnis, dass es aufgrund zu priorisierender Arbeiten und starker Auslastung zu Wartezeiten kommen kann. Sofern möglich wird die Deinstallation zum vereinbarten Termin durchgeführt. Diese Arbeiten der TBF sind für die Flawiler Stromkundinnen und Stromkunden kostenlos.
Kostenpflichtige Deinstallation durch den Elektroinstallateur und bei Asbest
Ist ein sofortiger Rückbau der Sperrung gewünscht, können Eigentümerinnen oder Eigentümer einen Elektroinstallateur beauftragten. Die Flawiler Elektroinstallateure arbeiten eng mit den TBF zusammen und sind bestens über das Vorgehen und die auszuführenden Arbeiten informiert. Die anfallenden Kosten gehen bei diesem Vorgehen zu Lasten der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. der auftraggebenden Person.
Bei älteren Verteilungen mit Verdacht auf Asbest können die TBF die Arbeiten nicht ausführen (die Beurteilung erfolgt vor Ort durch Mitarbeitende der TBF) und die Eigentümerinnen oder der Eigentümer müssen ebenfalls einen Elektroinstallateur ihrer Wahl beauftragen. In diesen Fällen empfehlen wir den kompletten Ersatz der Verteilung inkl. dem Rückbau der Sperrung. Die anfallenden Kosten sind durch die Eigentümerinnen und Eigentümer zu tragen.
Information und Merkblatt
Eigentümerinnen und Eigentümer haben auch die Möglichkeit, den Elektroinstallateur ihres Vertrauens aufzubieten. Die beauftragte Firma findet alle nötigen Informationen auf dieser Webseite im Bereich Strom (Onlineschalter und Dienstleistungen).
Für Rückfragen steht unser Empfang zu den Öffnungszeiten telefonisch oder direkt an der Wilerstrasse 163 in Flawil zur Verfügung.
Gerne nehmen wir Fragen auch per Mail unter
- 30.09.2021 23:59
Die Technischen Betriebe Flawil sorgen nicht nur für sauberes Trinkwasser in der Gemeinde Flawil. Gemeinsam mit vielen anderen Wasserversorgungen unterstützen wir die Aktion solidarit'eau suisse, welche sich weltweit für eine saubere und stetige Wasserversorung einsetzt. Im aktuellen Jahr unterstützen wir das Projekt ORATTA in Mosambik mit je einem Rappen pro verkauftem Kubikmeter Flawiler Trinkwasser. Das Projekt ermöglicht den Ausbau der Trinkwassersystem in den nördlichen Provinzen von Mosambik. Gleichzeitig schult das Projektteam die Behörden, lokale Wasserkommissionen und Unternehmen, damit sich bei bereits bestehenden Wasserversorgungen die Zuverlässigkeit und die Qualität erhöhen. ORATTA verbessert auch die sanitäre Grundversorgung und fördert hygienische Verhaltensweisen, denn nur so kann sich die Bevölkerung vor Krankheiten schützen, die durch verschmutztes Wasser und mangelnde Hygiene übertragen werden.
Weitere Informationen zu solidarit'eau suisse: Home - solidarit'eau suisse (solidariteausuisse.ch)
Weitere Informationen zum Projekt ORATTA von Helvetas: Kleine Städte mit Wasser versorgen | Mosambik | Helvetas
Wasserholen ist in Mosambik Frauensache. Durch den Ausbau von Wasserversorgungssystemen in den Provinzen Nampula und Cabo Delgado erleichtert das Projekt ORATTA ihre Mühsal. (Foto: Helvetas/ Rothenberger)
- 31.07.2021 17:26
Mit 387 erreichten Punkten und einem frühen Tipp setzte sich der Weinfelder Roman Rohner gegen 1645 Konkurrentinnen und Konkurrenten durch. Der glückliche Gewinner sichert sich damit den Hauptpreis und erhält ein massgeschneidertes E-Mountainbike der Marke Spezialized.
Trotz vieler unerwarteter Ergebnisse, ausgeschiedener Favoriten und den meisten Eigentoren in der Geschichte der Fussball Europameisterschaft, gab es viele Volltreffer bei den Tippenden. Ob es Expertenwissen war, das Bauchgefühl oder zufällig getippte Resultate, was am Ende zählt ist die erreichte Punktzahl.
Roman Rohner erreichte mit seinem Resultat gleichviele Punkte wie der Zweitplatzierte Luigi Brocchetto aus Flawil. Gemäss den Spielregeln entscheidet in diesem Fall die frühere Tippabgabe, wo Roman Rohner die Nase vorn hatte. Die beiden haben auf Roman Zollet, der den dritten Rang belegt, nur gerade drei Punkte Vorsprung. Es war bis zum Schluss ein knapper und spannender Wettbewerb.
Der Hauptgewinn ist ein Spezialized Levo E-Mountainbike, welches vom Bikecenter Flawil gesponsert wird. Der zweite Rang darf sich auf ein verlängertes Wochenende im Hotel Bad Horn am Bodensee freuen. Der Drittplatzierte verbringt ein aktives Wochenende auf der Schwägalp im Hotel Säntis. Insgesamt können sich die besten 100 Tipperinnen und Tipper über einen Preis freuen.
Roman Rohner (Mitte) übernimmt seine E-Mountainbike im Bikecenter Flawil. Mit dabei sind Roman Untersee (rechts), Geschäftsführer vom Bikecenter Flawil und Luca Zillig-Klaus (links), Vertreter des Tippspielveranstalter "Gas hat Zukunft".
Das Gas-hat-Zukunft EM-Tippspiel ist eine Aktion der regionalen Gasversorger Thurgau und St. Gallen. Weitere Informationen zu den veranstaltenden Gasversorgern sowie zum Thema Biogas gibt es unter www.gas-hat-zukunft.ch.
- 08.10.2021 18:02
In diesem Film erklären wir Ihnen, auf was Sie in Zukunft beim Heizungsersatz gemäss neuem Energiegesetz des Kantons St.Gallen achten müssen. Viel Spass!
Gerne stehen wir Ihnen für weiterführende Fragen und Abklärungen zur Verfügung.
Geschäftsführer
Leiter Markt & Kunden
- 31.08.2021 23:59
Mit dem Vl. Nachtrag zum St.Galler Energiegesetz wird hauptsächlich die Version 2014 der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) in kantonales Recht überführt. Seit der Vernehmlassung im Herbst 2018 sind viele Informationen aus diversen Quellen im Umlauf und sorgen bei Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern für Unsicherheit und offene Fragen. Aus diesem Grund fassen wir im folgenden Beitrag die aktuellen Beschlüsse und Fakten für unsere Gaskunden und alle interessierten Personen zusammen.
[Stand 7. Mai 2021]
Der VI. Nachtrag zum St. Galler Energiegesetz wurde im September 2020 vom Kantonsrat verabschiedet und die Referendumsfrist ist am 16. November 2020 ungenutzt verstrichen. Am 6. April 2021 hat die St. Galler Regierung die zugehörige Vernehmlassung verabschiedet und am 29. April publiziert. Das überarbeitete Gesetz und die zugehörige Vernehmlassung treten per 1. Juli 2021 in Kraft.
Was gilt es zu beachten?
Öl- oder Gasheizungen sind weiterhin zulässig – in Neubauten und bei Sanierungen. Verlangt wird aber eine effiziente Nutzung von Öl und Gas oder ein teilweiser Ersatz durch erneuerbare Energien. Deshalb haben Hauseigentümer die volle Wahlfreiheit, wenn sie ihre Heizung ersetzen [Auszug aus dem Faktenblatt Energiegesetz]
Was müssen Sie wissen?
Wenn die Baubewilligung für Ihr Haus nach dem 1.1.1991 ausgestellt wurde, Ihr Haus Minergie zertifiziert ist oder Sie bereits eine MuKEn-Standardlösung umgesetzt haben, kann der Heizungsersatz ohne weitere Auflagen erfolgen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob dies auf Ihr Gebäude zutrifft, können Sie sich von einer GEAK-Expertin bzw. einem GEAK-Experten (www.geak.ch) beraten lassen und sich einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) ausstellen lassen. Sofern Ihr Haus die Gesamtenergieeffizienz Klasse D und besser erfüllt, steht einem Heizungsersatz nichts im Weg. In allen anderen Fällen können Sie gemäss dem neuen Energiegesetz aus elf verschiedenen Standard-Lösungen auswählen. Somit können Hauseigentümer diejenige Lösung wählen, welche für sie das beste Preis-/Leistungsverhältnis aufweist.
Sie wollen weiterhin eine Gasheizung, aber ohne bauliche Massnahmen?
Erfüllt Ihr Haus die gesetzlichen Anforderungen nicht, haben Sie zusätzlich zu den elf Standard-Lösungen die Möglichkeit, über Ihren lokalen Gasversorger 20% Schweizer Biogas zu bestellen. So erfüllen Sie ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen, nutzen erneuerbare Energie und leisten damit einen Beitrag zur CO2-Reduktion. Diese Variante benötigt lediglich eine Bestätigung Ihres Gasversorgers, dass Sie während der ganzen Lebensdauer Ihrer neuen Heizung mit mindestens 20% Schweizer Biogas beliefert werden, welche Sie dem Baugesuch beilegen. Fragen Sie Ihren Heizungsinstallateur, Ihren lokalen Gasversorger oder Ihren Energieberater nach Details.
Weiterführende Informationen rund um den VI. Nachtrag zum St. Galler Energiegesetz finden Sie hier:
- Webseite des St. Galler Energiegesetzes
- Informationsfilm der Energieagentur St. Gallen zum VI. Nachtrag des Energiegesetzes
- Schulungen der Energieagentur St. Gallen für Baufachleute und Interessierte
- Broschüre "Eine zukunftsfähige Heizung für mein Haus" der Energieagentur St. Gallen
Selbstverständlich freuen wir uns, wenn Sie gemeinsam mit uns einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende leisten und Ihren individuellen Anteil Biogas erhöhen, egal ob Ihr Haus die Anforderungen des Energiegesetzes erfüllt oder nicht.
Für weitere Fragen und Abklärungen steht Ihnen Luca Zillig-Klaus telefonisch oder schriftlich gerne zur Verfügung.
Geschäftsführer
Leiter Markt & Kunden
- 02.06.2021 23:49
Wir gratulieren unserem Mitarbeiter Christoph Senn zur erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung "Installationskontrolleur Gas- und Trinkwasser"!
Als Verteilnetzbetreiber der Flawiler Gas- und Trinkwasserversorgung sind wir für die Sicherheit und Qualität der Netze und deren Inhalt verantwortlich. Durch Kontrollen bei neuen Installationen sowie periodischen Sicherheitskontrollen bei bestehenden Installationen im Bereich Gas und Wasser erfüllen wir diese Anforderung. Sie als Kunde bekommen dadurch die Sicherheit, dass Ihre Installation druckgeprüft und nach den geltenden Normen und Vorschriften ausgeführt ist. Wir können auf diesem Weg sicherstellen, dass durch Ihre Hausinstallation keine Netzrückwirkungen verursacht werden und kein Schmutz ins Trinkwasser gelangt.
Christoph Senn ist unser zweiter zertifizierter Kontrolleur in Bereich Gas & Wasser und ermöglicht uns mit dieser Zusatzausbildung ein effizienteres Arbeiten. Zukünftig kann er bei der Sanierung von Hausanschlüssen direkt die periodische Kontrolle vor Ort durchführen. Zudem haben wir durch ihn und seine neu erworbene Qualifikation einen Stellvertreter für die Kontrollen von neuen Installationen gewonnen.
Wir gratulieren Christoph Senn zur erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung, dem guten Prüfungsresultat und bedanken uns herzlich für das zusätzliche Engagement!
Christoph Senn
- 31.05.2021 23:49
Wir gratulieren unserem langjährigen Mitarbeiter Leo Santschi zur erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zum Wasserwart!
Leo Santschi, Rohrnetzmonteur der Abteilung Gas/Wasser, hat seine Weiterbildung zum Wasserwart erfolgreich bestanden. Die grossen Anlagen der Flawiler Wasserversorgung wie Pumpwerke und Reservoire werden trotz moderner Online-Überwachung alle zwei Wochen inspiziert. Dabei wird anhand von regelmässigen Wasserproben sowie bakteriellen und chemischen Auswertungen die Trinkwasserqualität sichergestellt. Als Wasserwart unterstützt Leo Santschi unseren Brunnenmeister unter anderem bei diesen Aufgaben. Wir gratulieren Leo Santschi zum Prüfungserfolg und bedanken uns für das zusätzliche Engagement.
Leo Santschi
- 07.05.2021 10:40
Nach 24 Jahren als Geschäftsführer der Technischen Betriebe Flawil (TBF) tritt Urs Haaf Ende April 2021 in den wohlverdienten Ruhestand. Ab 1. Mai 2021 übernimmt der Flawiler Luca Zillig-Klaus die Geschäftsführung der TBF.
Geschätzte Kundinnen und Kunden
Geschätzte Geschäftspartner
Nach 24 Jahren als Geschäftsführer der Technischen Betriebe Flawil (TBF) wird sich Urs Haaf per Ende April 2021 aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen und den verdienten Ruhestand antreten. Im Namen des Gemeinderates und des Verwaltungsrates danken wir ihm für seinen treuen und vielfältigen Einsatz für die Flawiler Energieversorgung und wünschen ihm alles Gute für den neuen Lebensabschnitt.
Ab 1. Mai 2021 wird Luca Zillig-Klaus die Geschäftsführung der TBF übernehmen. Wir freuen uns, eine interne Nachfolge für diese verantwortungsvolle Aufgabe gefunden zu haben. Luca Zillig-Klaus arbeitet seit 2015 bei den TBF und leitet die Abteilung Markt & Kunden. Er besitzt eine technische Grundausbildung, ist Wirtschaftsinformatiker FH und hat vor kurzem ein MAS in Energiewirtschaft inkl. betriebswirtschaftlicher Zusatzausbildung absolviert. Im beruflichen Umfeld ist Luca Zillig-Klaus bereits seit mehrere Jahren in der Energiebranche unterwegs und sowohl bei unseren Kunden/Innen wie auch Geschäftspartnern bekannt.
Wir sind überzeugt, dass er einerseits mit seiner Erfahrung und Ausbildung, andererseits mit der Unterstützung des eingespielten und erfahrenen Teams der TBF, diese sicher und zukunftsorientiert durch die anstehenden Herausforderungen der Energieversorgungen lenken kann. Wir wünschen Luca Zillig-Klaus viel Erfolg in seiner neuen Funktion und freuen uns auf die kommende Zusammenarbeit.
Der Verwaltungsrat
Technische Betriebe Flawil
- 28.08.2021 01:59
Sind Sie interessiert an einer sinnvollen, zukunftsgerichteten Investition für Ihr Eigenheim?
Die Photovoltaik-Aktion Fürstenland der Energieagentur St. Gallen richtet sich an alle energiebewussten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer in 15 Gemeinden des Fürstenlands. Flawil ist mit dabei und die Energiestadt Flawil unterstützt Flawiler Hausbesitzerinnen und Haubesitzer mit zusätzlichen Fördergeldern (pauschal 1'500.- SFr. pro Anlage). Verpassen Sie diese einmalige Chance nicht und informieren Sie sich noch heute über das Angebot und die Rahmenbedingungen.
Weiterführende Informationen der Energieagentur St. Gallen:
- Projektwebseite Energieagentur St.Gallen (energieagentur-sg.ch)
- Infoveranstaltung Infoveranstaltung PV Aktion Fürstenland - YouTube
- Erklärfilm Erklärfilm PV-Aktion Fürstenland - YouTube
Weiterführende Informationen der Energiestadt Flawil:
- Webseite Energiestadt Energiestadt – Gemeinde Flawil
- Newsartikel der Gemeinde Flawil: Photovoltaik-Aktion Fürstenland: Informationsveranstaltung im Juni – Gemeinde Flawil
- 30.04.2021 23:59
Mit dem Vl. Nachtrag zum St.Galler Energiegesetz wird hauptsächlich die Version 2014 der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) in kantonales Recht überführt. Seit der Vernehmlassung im Herbst 2018 sind viele Informationen aus diversen Quellen im Umlauf und sorgen bei Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer für Unsicherheit und offene Fragen. Aus diesem Grund fassen wir in folgendem Beitrag die aktuellen Beschlüsse und Fakten für unsere Gaskunden und alle interessierten Personen zusammen.
[Stand 9. Dezember 2020]
Der VI. Nachtrag zum St.Galler Energiegesetz wurde im September 2020 vom Kantonsrat verabschiedet und die Referendumsfrist ist am 16. November 2020 ungenutzt verstrichen. Aktuell arbeitet eine Arbeitsgruppe des Baudepartements an der zugehörigen Verordnung, welche die Details und die Umsetzung des revidierten Energiegesetzes enthalten wird. Der Termin für das in Kraft treten von Gesetz und Verordnung wird durch die St.Galler Regierung bestimmt, es wird heute davon ausgegangen, dass es im Sommer 2021 soweit ist.
Bis heute ist nur das Gesetz verabschiedet. Die Verordnung, sowie das in Kraft treten der neuen Regeln wird in den kommenden Wochen durch die Regierung bestimmt.
Was können wir heute bereits verbindlich festhalten? Öl- oder Gasheizungen sind weiterhin zulässig – in Neubauten und bei Sanierungen. Verlangt wird aber eine effiziente Nutzung von Öl und Gas oder ein teilweiser Ersatz durch erneuerbare Energien. Deshalb haben Hauseigentümer die volle Wahlfreiheit, wenn sie ihre Heizung ersetzen: Sie können aus elf verschiedenen Standard-Lösungen auswählen. Somit können Hauseigentümer diejenige Lösung wählen, welche für sie das beste Preis-/Leistungsverhältnis aufweist. [Auszug aus dem Faktenblatt Energiegesetz]
Weiterführende Informationen rund um den VI. Nachtrag zum St. Galler Energiegesetz finden Sie hier:
- Webseite des St. Galler Energiegesetzes
- Informationsfilm der Energieagentur St. Gallen zum VI. Nachtrag des Energiegesetzes
- Broschüre "Eine zukunftsfähige Heizung für mein Haus" der Energieagentur St. Gallen
Sobald die Verordnung publiziert ist, werden wir als lokaler Gasversorger für Flawil und Degersheim die geeigneten Massnahmen ergreifen, damit Sie auch zukünftig auf Ihre zuverlässige Gasheizung setzen können. Dabei freuen wir uns, wenn Sie gemeinsam mit uns einen Teil zur Energiewende beitragen und Ihren individuellen Anteil Biogas bestellen und beziehen.
Für weitere Fragen und Abklärungen steht Ihnen Luca Zillig-Klaus telefonisch oder schriftlich gerne zur Verfügung.
Geschäftsführer
Leiter Markt & Kunden