Mit dem Vl. Nachtrag zum St.Galler Energiegesetz wird hauptsächlich die Version 2014 der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) in kantonales Recht überführt. Seit der Vernehmlassung im Herbst 2018 sind viele Informationen aus diversen Quellen im Umlauf und sorgen bei Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer für Unsicherheit und offene Fragen. Aus diesem Grund fassen wir in folgendem Beitrag die aktuellen Beschlüsse und Fakten für unsere Gaskunden und alle interessierten Personen zusammen.
[Stand 9. Dezember 2020]
Der VI. Nachtrag zum St.Galler Energiegesetz wurde im September 2020 vom Kantonsrat verabschiedet und die Referendumsfrist ist am 16. November 2020 ungenutzt verstrichen. Aktuell arbeitet eine Arbeitsgruppe des Baudepartements an der zugehörigen Verordnung, welche die Details und die Umsetzung des revidierten Energiegesetzes enthalten wird. Der Termin für das in Kraft treten von Gesetz und Verordnung wird durch die St.Galler Regierung bestimmt, es wird heute davon ausgegangen, dass es im Sommer 2021 soweit ist.
Bis heute ist nur das Gesetz verabschiedet. Die Verordnung, sowie das in Kraft treten der neuen Regeln wird in den kommenden Wochen durch die Regierung bestimmt.
Was können wir heute bereits verbindlich festhalten? Öl- oder Gasheizungen sind weiterhin zulässig – in Neubauten und bei Sanierungen. Verlangt wird aber eine effiziente Nutzung von Öl und Gas oder ein teilweiser Ersatz durch erneuerbare Energien. Deshalb haben Hauseigentümer die volle Wahlfreiheit, wenn sie ihre Heizung ersetzen: Sie können aus elf verschiedenen Standard-Lösungen auswählen. Somit können Hauseigentümer diejenige Lösung wählen, welche für sie das beste Preis-/Leistungsverhältnis aufweist. [Auszug aus dem Faktenblatt Energiegesetz]
Weiterführende Informationen rund um den VI. Nachtrag zum St. Galler Energiegesetz finden Sie hier:
- Webseite des St. Galler Energiegesetzes
- Informationsfilm der Energieagentur St. Gallen zum VI. Nachtrag des Energiegesetzes
- Broschüre "Eine zukunftsfähige Heizung für mein Haus" der Energieagentur St. Gallen
Sobald die Verordnung publiziert ist, werden wir als lokaler Gasversorger für Flawil und Degersheim die geeigneten Massnahmen ergreifen, damit Sie auch zukünftig auf Ihre zuverlässige Gasheizung setzen können. Dabei freuen wir uns, wenn Sie gemeinsam mit uns einen Teil zur Energiewende beitragen und Ihren individuellen Anteil Biogas bestellen und beziehen.
Für weitere Fragen und Abklärungen steht Ihnen Luca Zillig-Klaus telefonisch oder schriftlich gerne zur Verfügung.
Geschäftsführer
Leiter Markt & Kunden
Projektleiter Energiewirtschaft
Projektleiter Energiewirtschaft
Energieberater
Energiedatenmanagement