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Pikettdienst

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Unser Pikettdienst ist bei technischen Anliegen und Störungen rund um die Uhr für Sie da!

Pikett Mitarbeiter 24/7

071 394 90 10

Rechnungserklärung

Weitere Informationen

Unsere Energie- und Wasserrechnung gibt Ihnen detailliert Auskunft über Bezugsmengen und die dadurch entstehenden Kosten. Dabei werden Bezeichnungen und Begriffe verwendet, die nicht selbsterklärend sind. Im Dokument "Erklärungen zur Strom-, Gas- und Wasserrechnung" erklären wir Ihnen anhand eines Beispiels die einzelnen Positionen auf der Rechnung und beantworten die wichtigsten Fragen.

Falls Sie noch weitere Fragen zur Energie- und Wasserrechnung stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Verantwortlich

Trost Sonja
Abteilung
Kundencenter
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Empfang / Sekretariat

071 394 90 01
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Dokumente

Erklärungen zur Strom-, Gas- und Wasserrechnung
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Unsere Energie- und Wasserrechnung gibt Ihnen detailliert Auskunft über Bezugsmengen und die dadurch entstehenden Kosten. Dabei werden Bezeichnungen und Begriffe verwendet, die nicht selbsterklärend sind. In diesem Dokument erklären wir Ihnen anhand eines Beispiels die einzelnen Positionen auf der Rechnung und beantworten die wichtigsten Fragen.

Zahlungs- und Mahnwesen

Weitere Informationen

Wir finden eine Lösung

  • Sie haben eine Rechnung von uns erhalten, finden diese aber nicht mehr?
  • Die Bank hat die Zahlung zurückgewiesen, Sie brauchen einen neuen Einzahlungsschein?
  • Sie möchten die Rechnung in Raten bezahlen?

Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns, wir finden gemeinsam eine Lösung. Die erste Mahnung (Zahlungserinnerung) ist kostenlos, danach kommen zu den verrechneten Netz- und Energiekosten Mahnspesen dazu:

1. Mahnung Zahlungserinnerung/Kontoauszug kostenlos
2. Mahnung   15.- CHF
3. Mahnung   35.- CHF

Alle Angaben inkl. MWST

Gerne besprechen wir die Möglichkeiten mit Ihnen und beantworten Ihre Fragen.

Dokumente

Gebühren und Pauschalen
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Werkleitungspläne

Weitere Informationen

Sie interessieren sich für unsere Werkleitungen und möchten wissen, wo diese im Boden liegen?

Gerne geben wir Ihnen für Ihr Grundstück oder Ihr Bauvorhaben die entsprechenden Daten bekannt. Bitte melden Sie sich per Mail bei unserem Herrn Helg und beschreiben Sie möglichst genau den gewünschten Ausschnitt (Parzellennummer oder Übersicht des Bauvorhabens) und das Dateiformat der Datenlieferung (PDF oder DWG/DXF).

Unsere Versorgungsgebiete und Werke:

  • Gemeinde Flawil "Dorf"
    • Strom
    • Gas
    • Wasser
    • Kommunikation (FTTH)
  • Gemeinde Flawil "Obere Gegend"
    • Gas
    • Wasser
  • Gemeinde Degersheim "Dorf"
    • Gas
  • Gemeinde Degersheim "Wolfertswil"
    • Strom
  • Gemeinde Oberuzwil "Städeli"
    • Gas

Verantwortlich

Helg Markus
Abteilung
TechnischeDienste
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Werkpläne

071 394 90 06
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Umzug
Umzugsmeldung (für Verwaltungen)

Weitere Informationen

Melden Sie Ihren Mieterwechsel frühzeitig!

Wir sind auf aktuelle Adressdaten unserer Vertragspartner angewiesen. Nur so können wir sicherstellen, dass auch die Verbraucher der Energie deren Abrechnung erhalten. Melden Sie uns den Mieterwechsel so früh wie möglich, spätestens bis 3 Werktage vor dem Um-/Wegzugstermin.

Die Schlussrechnung stellen wir wenn möglich auf das Ende der regulären Abrechnungsperioden (Ende der Kalenderquartale). Wenn Sie ein anderes Datum für Ihre Schlussrechnung wünschen, ist der Termin der Schlüsselübergabe massgebend. Bitte geben Sie uns jeweils alten und neuen Wohnort sowie den Termin der Schlüsselübergabe an.

Verantwortlich

Trost Sonja
Abteilung
Kundencenter
Funktion

Empfang / Sekretariat

071 394 90 01
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Umzugsmeldung (für Mieter/innen)

Weitere Informationen

Melden Sie Ihren Umzug frühzeitig!

Wir sind auf aktuelle Adressdaten unserer Vertragspartner angewiesen. Nur so können wir sicherstellen, dass auch die Verbraucher der Energie deren Abrechnung erhalten. Melden Sie uns Ihren Um-/Wegzug so früh wie möglich, spätestens bis 3 Werktage vor dem Um-/Wegzugstermin.

Die Schlussrechnung stellen wir Ihnen wenn möglich auf das Ende der regulären Abrechnungsperioden (Ende der Kalenderquartale). Wenn Sie ein anderes Datum für Ihre Schlussrechnung wünschen, ist der Termin der Schlüsselübergabe massgebend. Bitte geben Sie uns jeweils alten und neuen Wohnort sowie den Termin der Schlüsselübergabe an.

Verantwortlich

Trost Sonja
Abteilung
Kundencenter
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Empfang / Sekretariat

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Dokumente

Umzugsmeldung innerhalb Flawil
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Umzugsmeldung innerhalb Flawil

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Wegzugsmeldung aus Flawil
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Energieeffizienz
Energieberatung

Weitere Informationen

Die Energiestadt Flawil bietet allen Flawilern die Dienstleistungen ihres Energieberaters an. Sie erreichen ihn per Telefon, Mail oder direkt im Gemeindehaus Flawil.

Zögern Sie nicht und lassen Sie sich Ihre Fragen zu Energieeffizienz, Gebäudesanierung und erneuerbarer Energie beantworten.

Energieberatung der Gemeinde Flawil

Mathias Schelling
071 394 17 75
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Links

Energiestadt Flawil
Link
Elektro-Mobilität (öffentlich)

Weitere Informationen

Energieeffizient und umweltschonend vorwärtskommen mit den TBF und Ost-mobil

Wir setzen uns für die Mobilität von morgen ein und stellen Ihnen in Zusammenarbeit mit der Raiffeisenbank Flawil-Degersheim-Mogelsberg-Oberuzwil folgende Lademöglichkeiten in Flawil zur Verfügung:

  • Marktplatz Flawil (2xDC, 1xAC)
  • Chocolarium Flawil (2xAC)
  • Lindensaal Flawil (2xAC)
  • Tennisclub Flawil (2xAC)

Als Partnerunternehmen von ost-mobil.ch, dem Netzwerk für eine umweltverträgliche Mobilität in der Ostschweiz, empfehlen wir Ihnen eine Mitgliedschaft bei ost-mobil.ch. Diese bietet nebst anderen Vorteilen den Zugang zum stetig wachsenden Netz an Elektro-Ladestationen auf der Plattform move.ch.

Verantwortlich

Zillig-Klaus Luca
Abteilung
Geschäftsleitung
Verkauf
Funktion

Geschäftsführer

071 394 90 21
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Links

Ost-mobil
Link

Ost-mobil ist eine gemeinsame Lösung von Energieversorgungsunternehmen in der Ostschweiz mit einem stetig wachsenden Netz an Elektro-Ladestationen, basierend auf der Plattform easy4you. Ost-mobil richtet sich an alle Elektroautofahrer, die ihr Fahrzeug in der Schweiz und im Ausland laden wollen.

 

easy4you
Link

easy4you - Das Zugangs und Abrechnungssystem für die Elektromobilität.

Elektro-Mobilität (privat)

Weitere Informationen

Die eigene Ladeinfrastruktur zu Hause in der Garage

Private Ladestationen bieten den Vorteil von sicherem Aufladen in den eigenen vier Wänden. Folgende Richtlinien sind in unserem Verteilnetz bei der Installation von privater Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen:

  • Ladestationen mit einer Anschlussleistung > 3.6 kVA sind mit einer Installationsanzeige sowie einem Anschlussgesuch für Geräte mit Netzrückwirkungen anzumelden.
  • Ladestationen mit einer Anschlussleistung < 11 kVA werden nicht gesperrt.
  • Ladestationen mit einer Anschlussleistung >= 11 kVA sind für eine Sperrung vorzubereiten. Die Verdrahtung muss so erstellt werden, damit der Sperrschütz nachträglich ohne Verdrahtungsaufwand eingebaut werden kann. Wir empfehlen anstelle des Sperrschützes Klemmen zu platzieren, damit später der Schütz ohne Aufwand eingebaut werden kann.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund um den Anschluss und die Abrechnung Ihrer privaten Ladeinfrastruktur.

Verantwortlich

Rechsteiner Christof
Abteilung
Geschäftsleitung
Bauleitung
Funktion

Leiter Netze

071 394 90 08
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Dokumente

Preise Dienstleistungen
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Preise für Dienstleistungen der TBF:

  • Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
  • Elektromobilität
Installationsanzeige (Strom)
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Anschlussgesuch mit Netzrückwirkungen (EEA, Lift, etc.)
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Anschlussgesuch für Geräte die Oberschwingungen, Spannungsänderungen und Unsymmetrien verursachen sowie für Energieerzeugungsanlagen.

MFH-Lösung für private Ladeinfrastruktur
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CNG-Mobilität

Weitere Informationen

Energieeffizient und umweltschonend vorwärtskommen mit den TBF und den TBU

Wir setzen uns für die Mobilität von morgen ein und betreiben für Sie, in Zusammenarbeit mit den Technischen Betrieben Uzwil, folgende CNG-Tankstellen:

  • Bei der BP-Tankstelle beim Autobahnanschluss, Westumfahrung 16, 9245 Oberbüren

In der Schweiz sind über 10'000 CNG-Autos auf den Strassen unterwegs und nutzen die 130 Schweizer CNG-Tankstellen. Diese reihen sich in das europäische Tankstellen-Netz ein, damit Sie mit einem CNG-Auto mühelos und umweltschonend an Ihr Ziel kommen. Weiterführende Information zum Thema CNG-Mobilität erhalten Sie auf dem Portal cng-mobility.ch.

Verantwortlich

Zillig-Klaus Luca
Abteilung
Geschäftsleitung
Verkauf
Funktion

Geschäftsführer

071 394 90 21
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Links

CNG Mobility
Link

Das Portal für klimafreundliche Mobilität.

Strom
Öffentliche Beleuchtung (Schadensmeldung)

Weitere Informationen

Wir betreiben und unterhalten die öffentliche Beleuchtung in Flawil

Wir von den TBF sind zuständig für die Flawiler Strassenbeleuchtung. Dazu bauen und unterhalten wir im Auftrag der Gemeinde Flawil über 1'200 Beleuchtungsanlagen.

Haben Sie einen Schaden festgestellt?

Falls Sie eine defekte Strassenleuchte entdeckt haben, können Sie uns das gerne per Telefon oder E-Mail melden. Dabei hilft uns die auf der Strassenleuchte angebrachte Nummer bei der genauen Identifikation der Beleuchtungsanlage. Unsere Monteure werden den Schaden bei nächster Gelegenheit beheben.

  • Schadensmeldung per Telefon an 071 394 90 00

  • Schadensmeldung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Bei Schadensmeldung bitte Lampennummer angeben! 

Wussten Sie...

Nachhaltigkeit und der bewusste Umgang mit Ressourcen steht für uns auch bei der öffentlichen Beleuchtung an erster Stelle. Deshalb haben wir bereits in den 80er-Jahren den Grossteil der  stromfressenden Quecksilberdampf-Leuchten durch energiesparende Natrium-Hochdruckleuchten ersetzt. Mit der neuen LED-Leuchttechnik bahnt sich nun ein weiterer Technologiesprung an. LED – Light Emitting Diode, auf Deutsch «Licht emittierende Diode», ist mittlerweile zum Inbegriff moderner und effizienter Lichterzeugung geworden. Daher haben auch wir bereits an verschiedenen Orten LED-Strassenleuchten installiert und testen diese bezüglich Effizienz und Langzeitverhalten.

Möchten Sie mehr wissen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Verantwortlich

Rechsteiner Christof
Abteilung
Geschäftsleitung
Bauleitung
Funktion

Leiter Netze

071 394 90 08
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Hausinstallationskontrolle HIK (Strom)

Weitere Informationen

Als Netzbetreiber haben wir den gesetzlichen Auftrag, ein Register aller Niederspannungsinstallationen zu führen und die Eigentümer periodisch dazu aufzufordern, den Sicherheitsnachweis zu erbringen.

Eine Installationskontrolle umfasst alle elektrischen Einrichtungen innerhalb und ausserhalb von Gebäuden und muss von einer vom Bund dazu autorisierten Fachstelle durchgeführt werden. Verantwortliche Eigentümer sind dazu verpflichtet, ihre Anlagen nach der Erstellung und danach in festgelegten Abständen im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) überprüfen zu lassen.

Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:

  • Jährlich: Installationen auf Baustellen, in Bühnenhäusern von Theatern, in medizinisch genutzten Operationsräumen, auf Jahrmärkten sowie in explosionsgefährdeten Räumen.
  • Alle fünf Jahre: Installationen in korrosionsgefährdeten sowie in besonders kalten oder warmen Räumen, in Betriebsräumen und Labors von Industrie und Gewerbe, in Räumen mit Menschenansammlungen (Warenhäuser, Theater, Kinos, Spitäler, Gaststätten, Schulhäusern, Tanzlokalen, usw.) Dazu kommen Campingplätze und Bootsanlegestellen.
  • Alle zehn Jahre: Installationen in nassen oder feuergefährdeten gewerblich genutzten Räumen, in Werkstätten und Bauernhöfen.
  • Alle zwanzig Jahre: Installationen in Wohnbauten.

Sie erhalten von uns die Aufforderung, wenn die Prüfung in Ihrem Objekt fällig ist. Mit der Aufforderung erhalten Sie auch eine Wegleitung, für welche nächsten Schritte Sie als Eigentümer zuständig sind.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Verantwortlich

Fankhauser-Brändli Daniela
Abteilung
Kundencenter
Funktion

Hoheitliche Aufgaben

071 394 90 03
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Dokumente

Infoblatt ESTI Hausinstallationskontrolle
Download

Das Eidgenössisch Starkstrominspektorat hat ein Infoblatt zur periodischen Kontrolle der elektrischen Installationen gemäss NIV herausgegeben.

Weiterführende Informationen zur Hausinstallationskontrolle finden Sie auf der Webseite des ESTI.

Links

Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
Link
Installationsanmeldung (Strom)

Weitere Informationen

Sämtliche Hausinstallationen müssen vor der Ausführung gemäss den gültigen Werkvorschriften und der NIV durch die Installationsfirma angemeldet werden. Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Dokumente aus dem Online-Schalter.

Verantwortlich

Rechsteiner Christof
Abteilung
Geschäftsleitung
Bauleitung
Funktion

Leiter Netze

071 394 90 08
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Dokumente

VSE Werkvorschriften CH 2021
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Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss von Verbraucher-, Energieerzeugungs- und elektrischen Energiespeicheranlagen an das Niederspannungsnetz.

Herausgegeben vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE am 7. Dezember 2021 (WV-CH 2021)

Merkblatt Aufhebung Sperrung Waschmaschine/Trockner
Download
Formular Rückschub Rundsteuerempfänger
Download

Links

Elektronisches Meldewesen
Link

Reichen Sie uns mit ElektroForm Ihre Formulare elektronisch ein.

Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
Link
Baustrom

Weitere Informationen

Sie planen eine Baustelle - wir haben den Strom. Auf Basis Ihrer Bestellung sorgen wir für die sichere und ausreichende Stromversorgung bei Ihrem Bauvorhaben.

Unten stehend finden Sie die entsprechenden Dokumente für die Bestellung von Baustrom.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Verantwortlich

Rechsteiner Christof
Abteilung
Geschäftsleitung
Bauleitung
Funktion

Leiter Netze

071 394 90 08
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Dokumente

Bestellung Bauanschluss Strom
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Netzanschluss (Strom)

Weitere Informationen

Für Ihren neuen Hausanschluss oder auch den provisorischen Bauanschluss - wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Verantwortlich

Rechsteiner Christof
Abteilung
Geschäftsleitung
Bauleitung
Funktion

Leiter Netze

071 394 90 08
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Beglaubigung von Photovoltaikanlagen

Weitere Informationen

Als lokaler Verteilnetzbetreiber führen wir für Photovoltaikanlagen (PVA) mit einer Leistung bis 30 kVA die Beglaubigung durch.

PV-Strom ist ein Eckpfeiler der Energiestrategie 2050 und auch für die Flawiler Stromversorgung ein wichtiger Beitrag zur Energiewende. Aus diesem Grund führen wir die Beglaubigungen für unsere Stromkunden kostenlos durch. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass Sie die Beglaubigung auch von Dritten durchführen lassen können. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

Verantwortlich

Morf Stephan
Abteilung
Geschäftsleitung
Verkauf
Funktion

Leiter Markt & Kunden

071 394 90 15
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Aufhebung Sperrung Waschmaschine/Trockner

Weitere Informationen

Die Technischen Betriebe Flawil haben die Vorschrift zur Sperrung von Waschmaschinen, Wäschetrocknern und Heubelüftungen per 01.06.2021 aufgehoben. 

 

Die entsprechenden Installationen (Rundsteuerempfänger und Schütze) sollen in den kommenden drei Jahren zurückgebaut werden. Während dieser Zeit wird die Funktion der Sperrung weiterhin betrieben, das heisst die Waschmaschinen und Wäschetrockner bleiben weiterhin gesperrt, sofern die Deinstallation nicht durch die Eigentümerinnen und Eigentümer angemeldet oder beauftragt wird.

Kostenlose Deinstallation durch die TBF

Die Anmeldung der Deinstallation erfolgt beim Empfang der TBF unter 071 394 90 00 oder per Online-Formular (siehe unten). Die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden werden aufgenommen und anhand von wenigen Zusatzfragen komplettiert. Die TBF werden sich zu einem geeigneten Zeitpunkt wieder melden und einen Termin für die Deinstallation vereinbaren. Wir bitten im Voraus um Verständnis, dass es aufgrund zu priorisierender Arbeiten und starker Auslastung zu Wartezeiten kommen kann. Sofern möglich wird die Deinstallation zum vereinbarten Termin durchgeführt. Diese Arbeiten der TBF sind für die Flawiler Stromkundinnen und Stromkunden kostenlos.

Kostenpflichtige Deinstallation durch den Elektroinstallateur und bei Asbest

Ist ein sofortiger Rückbau der Sperrung gewünscht, können Eigentümerinnen oder Eigentümer einen Elektroinstallateur beauftragten. Die Flawiler Elektroinstallateure arbeiten eng mit den TBF zusammen und sind bestens über das Vorgehen und die auszuführenden Arbeiten informiert. Die anfallenden Kosten gehen bei diesem Vorgehen zu Lasten der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. der auftraggebenden Person.

Bei älteren Verteilungen mit Verdacht auf Asbest können die TBF die Arbeiten nicht ausführen (die Beurteilung erfolgt vor Ort durch Mitarbeitende der TBF) und die Eigentümerinnen oder der Eigentümer müssen ebenfalls einen Elektroinstallateur ihrer Wahl beauftragen. In diesen Fällen empfehlen wir den kompletten Ersatz der Verteilung inkl. dem Rückbau der Sperrung. Die anfallenden Kosten sind durch die Eigentümerinnen und Eigentümer zu tragen.

Information und Merkblatt auf www.tbflawil.ch

Eigentümerinnen und Eigentümer haben auch die Möglichkeit, den Elektroinstallateur ihres Vertrauens aufzubieten.
Die beauftragte Firma findet alle nötigen Informationen in den nachfolgenden Dokumenten.

Verantwortlich

Trost Sonja
Abteilung
Kundencenter
Funktion

Empfang / Sekretariat

071 394 90 01
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Dokumente

Merkblatt Aufhebung Sperrung Waschmaschine/Trockner
Download
Aufhebung Sperrung Waschmaschine/Trockner
Formular

Aufhebung Sperrung Waschmaschine

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Rückschub Rundsteuerempfänger
Formular

Rückschub Rundsteuerempfänger

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Rundsteuerempfänger

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Meldung Aufhebung Mittagssperre (Installateur)
Formular

Meldung Mittagssperre Installateur

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Solargemeinschaft Feld

Weitere Informationen

Im Auftrag der Gemeinde Flawil bauen und betreiben die Technischen Betriebe Flawil die Solargemeinschaft Feld. Auf dem Dach das Trakt 1 und 2 des Oberstufenzentrum Feld wird eine Photovoltaikanlage mit knapp 150 Kilowatt Peak Leistung und einer Fläche von 670 Quadratmetern realisiert. Flawilerinnen und Flawiler können sich an der Anlage beteiligen und vom Verkauf der jährlichen Solarstromproduktion von etwa 150'000 Kilowattstunden profitieren.

Die Beteiligung ist ausschliesslich Flawilerinnen und Flawilern bzw. dem lokalen Gewerbe vorbehalten. Beim Wegzug aus Flawil verfällt der Anspruch und die Beteiligung wird zum Zeitwert zurückerstattet. Die freiwerdenden Quadratmeter werden zum Zeitwert an registierte Interessentinnen und Interessenten verkauft, welche für die restliche Laufzeit des Projektes vom Angebot profitieren können. Den Beteiligten steht es frei, die eigenen Anteile oder Teile davon an Dritte abzutreten. Dazu muss lediglich die oder der neue Begünstigte den Technischen Betrieben gemeldet werden. Die finanzielle Abgeltung einer solchen Abtretung ist direkt zwischen den involvierten Parteien zu regeln und nicht Sache der TBF.

Die Details der Beteiligung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die AGB sowie weitere Dokumente und Formulare finden Sie unten.

Gerne helfen wir Ihnen bei Unklarkeiten und stehen für Fragen am Telefon oder per Mail zur Verfügung.

Verantwortlich

Keller Manfred
Abteilung
Kundencenter
Funktion

Teamleiter Kundencenter

071 394 90 02
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Dokumente

Allgemeine Geschäftsbedingungen TBF Solargemeinschaft
Download
Solargemeinschaft Feld - Zeitwerttabelle
Download

Die Zeitwerttabelle definiert den Zeitwert pro Quadratmeter für die gesamte Betriebszeit der Anlage (25 Jahre). Bei einer Abtretung der Beteiligung aufgrund eines Wegzugs wird der Wert im Monat des Wegzuges  zurückvergütet.

Solargemeinschaft Feld - Interessentenliste
Formular

Solargemeinschaft Feld - Interessentenliste

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Solargemeinschaft Feld - Übertragung Anteile an Dritte
Formular

Solargemeinschaft Feld - Übertragung Anteile an Dritte

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Bitte die Anzahl der zu übertragenden Quadratmeter eingeben

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Links

Solargemeinschaft Feld - Bestelltool
Link

Im Bestelltool werden die freien, reservierten und bereits verkauften Quadratmeter angezeigt. Ebenfalls finden Sie die Eckpunkte der Solargemeinschaft sowie der zugehörigen Photovoltaikanlage auf dieser Webseite.

Eigenverbrauchsgemeinschaft EVG

Weitere Informationen

Strom selbst produzieren, verbrauchen und profitieren!

Entdecken Sie die Vorteile einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)!

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Mieter:in, Wohnungseigentümer:in oder Besitzer:in einer Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus sind. Eine Eigenverbrauchsgemeinschaft bietet überzeugende Vorteile für alle. Ein vergünstigter Solarstromtarif für Sie als Endverbraucher:in  oder die Verkürzung der Amortisationsdauer wenn Ihnen eine Solaranlage oder Teile davon gehören, sind nur zwei Beispiele.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen sowie ein kurzes FAQ zum Thema EVG stehen zum Download für Sie bereit. Gerne sind wir auch bei Fragen oder Unklarheiten für Sie da.

Verantwortlich

Hungerbühler Lukas
Abteilung
Markt
Verkauf
Funktion

Projektleiter Energiewirtschaft

071 394 90 14
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Dokumente

Infoflyer EVG
Download
FAQ EVG
Download
gazenergie
Periodische Installationskontrolle (Gas)

Weitere Informationen

Jederzeit sicher versorgt

Um die Sicherheit unserer Gasinfrastruktur zu gewährleisten, unternehmen wir grosse Anstrengungen. Periodisch kontrollieren wir die Leitungen und Anlagen und erneuern diese, wenn nötig.

Wenn Sie eine Gasinstallation im Haus besitzen und betreiben, sollte diese gemäss Empfehlung des Schweizerischer Vereins des Gas- und Wasserfaches ebenfalls einer periodischen Kontrolle unterzogen werden. Wir erledigen dies gerne für Sie! Sie erhalten von uns eine Aufforderung für die periodische Kontrolle und wir führen diese kostenlos durch. Wenn Sie Fragen zur Kontrolle und/oder zur Aufforderung haben, beantworten wir diese gerne.

Verantwortlich

Currá Giuseppe
Abteilung
Gas
Wasser
Funktion

Teamleiter Gas/Wasser

071 394 90 23
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Links

Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW (Gas)
Link

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) ist die Wissens-, Fach- und Netzwerkorganisation der Schweizer Gas- und Wasserversorgungen. Er fördert das Gas-, Fernwärme- und Wasserfach in technischer und technisch-wissenschaftlicher Hinsicht unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit, Hygiene und einer zuverlässigen Versorgung.

Installationsanmeldung (Gas)

Weitere Informationen

Jederzeit sicher versorgt

 

Bevor eine neue Anlage in Betrieb genommen wird oder nach der Änderung an einer bestehenden Anlage, machen wir eine Installationskontrolle und eine Dichtigkeitsprüfung aller gasführenden Leitungen. Sämtliche Hausinstallationen müssen vorgängig durch die Installationsfirma angemeldet werden. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie unten.

Haben Sie Fragen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Verantwortlich

Currá Giuseppe
Abteilung
Gas
Wasser
Funktion

Teamleiter Gas/Wasser

071 394 90 23
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Dokumente

Installationsanzeige (Gas) G1
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Links

Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW (Gas)
Link

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) ist die Wissens-, Fach- und Netzwerkorganisation der Schweizer Gas- und Wasserversorgungen. Er fördert das Gas-, Fernwärme- und Wasserfach in technischer und technisch-wissenschaftlicher Hinsicht unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit, Hygiene und einer zuverlässigen Versorgung.

Netzanschluss (Gas)

Weitere Informationen

Gazenergie - fortschrittliche Energie für verantwortungsvolle Menschen

Wollen Sie Ihr Haus mit gazenergie beheizen? In welchen Strassen und Quartieren eine Gasversorgungsleitung verlegt ist, ist nicht direkt ersichtlich. Rufen Sie uns einfach an – wir informieren Sie gerne darüber, ob ein Anschluss für Ihre Liegenschaft in Frage kommt. Zudem beantworten wir Ihre technischen Fragen und erstellen Ihnen auch gerne eine Offerte.

 

 

Verantwortlich

Currá Giuseppe
Abteilung
Gas
Wasser
Funktion

Teamleiter Gas/Wasser

071 394 90 23
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Wasser
Installationskontrolle (Wasser)

Weitere Informationen

Kontrolle der Wasserinstallation

Zur Gewährleistung einer sicheren und sauberen Wasserversorgung werden regelmässige Kontrollen im Netz und teilweise auch in den Hausinstallationen durchgeführt. Bei der Fälligkeit einer Kontrolle nehmen wir Kontakt mit dem Eigentümer auf und vereinbaren einen Termin vor Ort. Möchten Sie mehr wissen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Verantwortlich

Currá Giuseppe
Abteilung
Gas
Wasser
Funktion

Teamleiter Gas/Wasser

071 394 90 23
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Installationsanmeldung (Wasser)

Weitere Informationen

Anmeldung Wasserinstallation

Sämtliche Hausinstallationen müssen vor der Ausführung durch die Installationsfirma bei uns angemeldet werden. Nachfolgend finden Sie das entsprechende Anmeldeformular.

Möchten Sie mehr wissen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

 

Verantwortlich

Currá Giuseppe
Abteilung
Gas
Wasser
Funktion

Teamleiter Gas/Wasser

071 394 90 23
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Dokumente

Installationsanzeige (Wasser)
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Netzanschluss (Wasser)

Weitere Informationen

Einmaliger Anschlussbeitrag

Wer einen neuen Wasseranschluss installiert, zahlt für die Versorgung und/oder den Feuerschutz einen einmaligen Anschlussbeitrag. Die Details finden Sie im aktuellen Tarifblatt.

Falls sich der Gebäudeversicherungswert bei bewilligungspflichtigen Umbauten, Erweiterungs- oder Ersatzbauten um mehr als CHF 50'000 erhöht, erheben wir einen Anschlussbeitrag auf den erhöhten Gebäudeversicherungswert.

Interessiert an einer Offerte? Oder haben Sie technische Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

 

Verantwortlich

Currá Giuseppe
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Wasser
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Teamleiter Gas/Wasser

071 394 90 23
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FTTH
Punkt-zu-Punkt Verbindungen in Flawil

Weitere Informationen

Standorte permanent oder temporär verbinden - wir haben das Netz dazu

Neben dem FTTH Netz betreiben wir weitere Glasfaserverbindungen für andere Anwendungszwecke. Wenn Sie in Flawil mehrere Standorte permanent oder temporär verbinden wollen, könnte dies Ihre Lösung sein. Wir klären gerne mit Ihnen gemeinsam die Machbarkeit und die Kosten einer solchen Verbindung innerhalb von Flawil.

 

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Inauen Marco
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TechnischeDienste
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Technik / Zählerwesen

071 394 90 28
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Netzanschluss (FTTH)

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Für Ihren neuen Hausanschluss erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.

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Inauen Marco
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Dokumente

FTTH Neuanschlüsse, Erweiterungen und Umbauten
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Allgemein
Gebühren und Pauschalen
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Preise Dienstleistungen
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Preise für Dienstleistungen der TBF:

  • Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
  • Elektromobilität
Erklärungen zur Strom-, Gas- und Wasserrechnung
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Unsere Energie- und Wasserrechnung gibt Ihnen detailliert Auskunft über Bezugsmengen und die dadurch entstehenden Kosten. Dabei werden Bezeichnungen und Begriffe verwendet, die nicht selbsterklärend sind. In diesem Dokument erklären wir Ihnen anhand eines Beispiels die einzelnen Positionen auf der Rechnung und beantworten die wichtigsten Fragen.

Kundeninformation Januar 2024
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Medienmitteilung Gründung WNO
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Kundeninformation Januar 2025
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Kundeninformation Juli 2025
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Kundeninformation Januar 2026
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Kundeninformation Juli 2026
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Stelleninserat Fachkraft Gas/Wasser
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Stelleninserat Teamleiter:in Gas/Wasser
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Preise
Begründung der Tarife 2026 gemäss Weisung der ElCom
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Alle Verteilnetzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Stromtarife für das kommende Jahr zu publizieren. Gemäss der Weisung 4/2024 der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) müssen die Tarifänderungen zusätzlich öffentlich begründet werden.

Strompreise 2026
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Strompreise 2027
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Begründung der Tarife 2027 gemäss Weisung der ElCom
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Alle Verteilnetzbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Stromtarife für das kommende Jahr zu publizieren. Gemäss der Weisung 4/2024 der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) müssen die Tarifänderungen zusätzlich öffentlich begründet werden.

Rückliefertarif für Solarstromproduzentinnen und Produzenten
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Der TBF Rückliefertarif für Photovoltaikanlagen bildet den zeitabhängigen Wert des eingespeisten Stroms auf verständliche Weise ab und bietet Produzentinnen und Produzenten damit eine technisch einfache und wirtschaftlich attraktive Möglichkeit, Ihre Rücklieferung zu optimieren.

Meldewesen
Bestellung Bauanschluss Strom
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Merkblatt Aufhebung Sperrung Waschmaschine/Trockner
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Formular Rückschub Rundsteuerempfänger
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Aufhebung Sperrung Waschmaschine/Trockner
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Aufhebung Sperrung Waschmaschine

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Rückschub Rundsteuerempfänger
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Meldung Aufhebung Mittagssperre (Installateur)
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Meldung Mittagssperre Installateur

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Installationskontrolle
Infoblatt ESTI Hausinstallationskontrolle
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Das Eidgenössisch Starkstrominspektorat hat ein Infoblatt zur periodischen Kontrolle der elektrischen Installationen gemäss NIV herausgegeben.

Weiterführende Informationen zur Hausinstallationskontrolle finden Sie auf der Webseite des ESTI.

Technische Anschlussbedingungen (TAB)
VSE Werkvorschriften CH 2021
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Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss von Verbraucher-, Energieerzeugungs- und elektrischen Energiespeicheranlagen an das Niederspannungsnetz.

Herausgegeben vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE am 7. Dezember 2021 (WV-CH 2021)

Ergänzende Bestimmungen der TBF zu den Werkvorschriften
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Weiterführende Bestimmungen zu den Werkvorschriften des VSE, basierend auf den harmonisierte Ergänzungen im Einzugsgebiet der Mitglieder des Elektrizitätswerke-Verbandes St.Gallen-Appenzell, gelten im Verteilnetzgebiet der Technischen Betriebe Flawil.

Herausgegeben von den Technischen Betrieben Flawil, 10. Juni 2024.

Rundsteuerprogramm der TBF
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Meldeformular steckerfertige PVA (Balkonkraftwerk)
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Wasser
Wasserpreise ab 2026
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Trinkwasserqualität 2023
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Wasser Meldewesen
Installationsanzeige (Wasser)
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Bestellung Bauanschluss Wasser
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gazenergie
Die Vorteile von Erdgas
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Was spricht für den Anschluss ans Erdgasnetz und von welchen Vorteilen profitieren Sie zusätzlich?

Lesen Sie unsere Zusammenfassung und sollten Fragen offen bleiben, melden Sie sich bei uns. Wir beantworten Ihre Fragen gerne!

Sicherheitshinweis Gasherd ohne Zündsicherung
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Preise gazenergie ab Januar 2025
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Preise gazenergie ab Januar 2026
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gazenergie Meldewesen
Installationsanzeige (Gas) G1
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FTTH
FTTH Reglemente
Administration
Jahresbericht 2024
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Anmeldung digitaler Versand Jahresbericht TBF
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Jahresbericht 2025
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Administration Meldewesen
Debit Direct via Postkonto anmelden
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LSV via Bankkonto anmelden
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Anmeldung Rechnung per E-Mail
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Administration Reglemente
Eignerstrategie (Gemeinde Flawil)
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Leistungsvereinbarung TBF (Gemeinde Flawil)
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Reglement TBF (Gemeinde Flawil)
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1. Nachtrag zum Reglement TBF

Gebührenreglement TBF (Gemeinde Flawil)
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1. Nachtrag zum Gebührenreglement TBF

Allgemeine Anschluss- und Geschäftsbedingungen (AAGB)
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Technische Anschlussbedingungen Fernwärme (TAB Fernwärme)
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Links

Energieeffizienz
Energiestadt Flawil
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Strom
Stromkennzeichnung
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Finden Sie heraus, wie sich der von uns gelieferte Strom zusammensetzt.

Über den Link gelangen Sie auf die Suchmaske der Schweizer Stromkennzeichnung. Dort finden Sie uns am einfachsten über die Suche nach der Postleitzahl. In den Suchresultaten können Sie die Stromkennzeichnung grafisch anschauen, mit einem Klick auf Technische Betriebe Flawil gelangen Sie zur tabellarischen Ansicht.

ElCom Strompreise
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Vergleichen Sie die Strompreise aller schweizerischen Elektrizitätsversorger

Naturemade – Das natürliche Gütesiegel für Energie
Link
Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE
Link

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) ist der Branchenverband der Schweizerischen Elektrizitätswirtschaft. Auf nationaler Ebene vertritt er die Interessen von rund 400 Mitgliedern.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Link

Das ESTI ist Aufsichts- und Kontrollbehörde für elektrische Anlagen, die nicht dem Bundesamt für Verkehr BAV unterstehen. Es sorgt dafür, dass diese Anlagen sicher und umweltgerecht geplant, erstellt und gewartet werden. Dazu gehören Hochspannungsanlagen, Niederspannungsinstallationen und Schwachstromanlagen.

Pronovo
Link

Pronovo ist die Vollzugsstelle der Förderprogramme für Erneuerbare Energien des Bundes. Hier finden Sie alle Informationen rund um die Förderung Ihrer eigenen Stromproduktion.

Wasser
Trinkwasserqualität
Link

Finden Sie mehr über die Qualität des von uns gelieferten Trinkwassers heraus.

Über den Link gelangen Sie direkt auf die Flawiler Seite von trinkwasser.ch. In der Übersicht finden Sie die detaillierten Resultate unserer periodischen Labor-Kontrollen, sowie die Wasserhärte und -Temperatur in unserem Versorgungsgebiet.

Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW (Wasser)
Link

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) ist die Wissens-, Fach- und Netzwerkorganisation der Schweizer Gas- und Wasserversorgungen. Er fördert das Gas-, Fernwärme- und Wasserfach in technischer und technisch-wissenschaftlicher Hinsicht unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit, Hygiene und einer zuverlässigen Versorgung.

gazenergie
BIMA Energie AG
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Unser Biogas Lieferant aus Münchwilen.

Rhy Biogas AG
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Unser Biogas Lieferant aus dem Rheintal.

Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW (Gas)
Link

Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) ist die Wissens-, Fach- und Netzwerkorganisation der Schweizer Gas- und Wasserversorgungen. Er fördert das Gas-, Fernwärme- und Wasserfach in technischer und technisch-wissenschaftlicher Hinsicht unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit, Hygiene und einer zuverlässigen Versorgung.

Die Biogas Grundsätze der Schweizer Gaswirtschaft
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Wissenswertes über gazenergie
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Auf der Webseite www.gazenergie.ch stellt der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) alles wissenswerte rund ums Thema Gas zusammen. Viel Spass beim lesen und entdecken...

Interessengemeinschaft Power-to-X
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Die Interessengemeinschaft Power-to-X (IG PtX) ist eine Kooperation von Ostschweizer Energieversorgungsunternehmen, der Liechtensteinischen Gasversorgung und der Forschung.

Sie hat das Ziel, dass von der Energiewirtschaft, Politik und Verwaltung und der interessierten Öffentlichkeit erkannt wird, dass die Power-to-X Technologie einen wesentlichen Beitrag leisten wird, den Wandel zu einem fossil-freien Energiesystem zu unterstützen. Die IG leistet einen sachorientierten Beitrag, die Herausforderungen zu benennen und einen gangbaren Weg zu finden, wie die Dekarbonisierung der Energiewirtschaft gelingen kann.

Die TBF sind Gründungsmitglied der IG PtX und leisten damit einen weiteren Beitrag für eine sichere und wirtschaftliche Energiewende.

FTTH
Thurcom - unser lokaler Partner für Telefonie, Internet und TV
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Init7
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Finden Sie mehr heraus über die Produkte und Dienstleistungen der init7 AG, welche Sie ebenfalls über das Flawiler FTTH Netz beziehen können.

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