• 31.12.2025 10:38

Stand Juni 2025

Ab 2025 ist das neue Stromgesetz in Kraft. Solarstrom kann gemeinsam genutzt, Rückliefertarife marktgerecht angepasst und von neuen Tarifmodellen profitiert werden. Die Technischen Betriebe Flawil (TBF) setzen die Vorgaben schrittweise um. Was bedeutet das für die Stromkund:innen? Ein Abriss über die wichtigsten Änderungen.

Mit dem «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», kurz Stromgesetz, tritt per 1. Januar 2025 und 1. Januar 2026 eine umfassende Reform der Schweizer Stromgesetzgebung in Kraft. Die neuen Vorgaben bringen zahlreiche Veränderungen mit sich. Dabei steht für die Technischen Betriebe Flawil eines im Zentrum: die Energiewende lokal und bezahlbar voranzutreiben – gemeinsam mit den Flawiler Stromkund:innen.

 

Viele Chancen – aber auch grosser Aufwand
Die TBF sehen in allen Massnahmen der neuen Stromgesetzgebung eine Chance, die lokale Energiewende zu stärken. Der Antrieb, die neuen Vorgaben in attraktive, langfristig nützliche und auf Flawil zugeschnittene Produkte und Dienstleistungen umzusetzen, ist gross.

Die Realisierung der gesetzlichen Vorgaben ist mit grossem Aufwand verbunden. Viele Massnahmen erfordern neue IT-Systeme, neue Prozesse, zusätzliche Dienstleistungen, rechtliche Abklärungen und vor allem viel personelle Ressourcen. Nicht alle Angebote werden daher ab dem gesetzlichen Stichtag verfügbar sein. Die Technischen Betriebe Flawil arbeiten mit Hochdruck daran, die wichtigsten Massnahmen fristgerecht umzusetzen. Es ist heute jedoch bereits absehbar, dass gewisse Massnahmen erst nach den gesetzlichen Terminen zur Verfügung stehen werden.

Ebenfalls ist absehbar, dass die neuen Rahmenbedingungen einen Einfluss auf die Strompreise in Flawil haben werden. Die TBF planen und priorisieren sorgfältig, um diese Auswirkungen möglichst gering zu halten.

 

Geplante Massnahmen
Die gesetzlichen Anpassungen eröffnen spannende Möglichkeiten: Kund:innen können sich beispielsweise in neuen Formen zu Eigenverbrauchsgemeinschaften zusammenschliessen, den lokal erzeugten Strom gemeinsam mit der Nachbarschaft nutzen und von neuen Tarifmodellen profitieren. Neu sind auch Rückerstattungen bzw. Vergütungen für Flexibilitäten und Speicherlösungen vorgesehen, sofern sie system- und netzdienliche Kriterien erfüllen.

Die gesetzlichen Auflagen zur harmonisierten Vergütung für lokal produzierten Photovoltaikstrom binden die Rückliefertarife ab 1. Januar 2026 näher an die aktuellen Marktpreise. Dies soll sich positiv auf die erneuerbare Winterstromproduktion auswirken und bietet den Solarstromproduzent:innen einen Anreiz, den Eigenverbrauch zu optimieren. So können die Produzent:innen dazu beitragen, das Verteilnetz zu entlasten. Die TBF werden weiterhin die Herkunftsnachweise (HKN) abnehmen und den Flawiler Stromprodukten beimischen. Die HKN-Förderung der Gemeinde wird wie bisher auf jährlicher Basis für das Folgejahr beurteilt und preislich festgelegt.

Das Stromgesetz wird die Stromrechnung nicht nur im Betrag, sondern auch in der Darstellung beeinflussen. Die Technischen Betriebe Flawil werden dazu in der Kundenkommunikation und auf der Webseite Lese- und Interpretationshilfen zur Verfügung stellen. Weitere Informationen zur Umsetzung der geplanten Massnahmen finden Sie laufend auf der Webseite der Technischen Betriebe Flawil und in den Rechnungsbeilagen.

 

Gemeinsam für eine nachhaltige Energiezukunft
Die Energiewende ist ein Puzzle mit vielen Teilen und lässt sich nur gemeinsam erfolgreich lösen. Im Zentrum dieser Anstrengungen steht ein klares Ziel: Flawil mit zukunftsfähiger Energie zu versorgen und die Versorgungssicherheit langfristig zu stärken.

 

Neue Stromgesetzgebung: die wichtigsten Massnahmen für Flawil im Überblick