• 30.11.2023 10:56

Wir prüfen aktuell zwei Projekte zur nachhaltigen Wärmeversorgung von Flawil. Mit diesen beiden Projekten könnte der CO2-Ausstoss der Flawiler Wärmeversorgung um 27% reduziert werden. Für die Realisierung von Wärmeprojekten müssen jedoch zuerst die rechtlichen Grundlagen der TBF ergänzt werden. Es geht also ganz einfach gesagt um die Frage: Wollen Sie, dass die TBF in Zukunft Wärmenetze bauen darf oder nicht?

Worum geht es in den beiden Reglementen?

Im «Reglement Technische Betriebe» sind die rechtlichen Grundlagen seit der Verselbständigung der TBF festgelegt. Nebst der Rechtsform, den Geschäftsgrundsätzen und den Konzessionen sind die Befugnisse und Aufgaben des Gemeinderates und des Verwaltungsrates definiert.

Im «Reglement für die Gebührenerhebung durch die Technischen Betriebe Flawil (TBF)» sind die rechtlichen Grundlagen für die Abrechnung festgehalten. Nebst den allgemeinen Bestimmungen wird beschrieben, welche Gebührenarten bei den verschiedenen Angeboten (Strom, Gas, Wasser, Kommunikation) erhoben werden dürfen.

Worum geht es in den Nachträgen?

In Artikel 3 des Reglements Technische Betriebe ist festgelegt, dass wir unsere Kundinnen und Kunden mit Elektrizität, Trinkwasser, Erdgas und Dienstleistungen versorgen können. Diese Aufzählung soll um «Wärme» ergänzt werden. Ebenfalls soll mit «Kommunikation» das bereits realisierte Glasfasernetz im Reglement ausdrücklich erwähnt werden. Dieses Angebot war bisher in den Dienstleistungen enthalten. Im Reglement für die Gebührenerhebung durch die Technischen Betriebe Flawil (TBF) sind die Nachträge etwas umfangreicher. Im Grundsatz geht es aber auch darum, dass nebst Strom, Gas und Wasser neu auch Wärme abgerechnet werden kann (Art. 2a, Art. 5d und Art. 32-37). Die übrigen Anpassungen in Artikel 5a-c sind Präzisierungen in der bisherigen Formulierung. Die beschriebenen Zuschläge werden weder geändert, noch ist dies geplant.

Die vollständigen Nachträge finden Sie hier: Referendumsvorlagen - Publikationsplattform (sg.ch)

Wie funktioniert das Referendum?

Der Gemeinderat hat die oben beschriebenen Nachträge zu den TBF-Reglementen gutgeheissen und beschlossen. Das fakultative Referendum gibt den Flawiler Stimmberechtigten die Möglichkeit, per Unterschriftensammlung eine Urnenabstimmung zu den Beschlüssen des Gemeinderates zu verlangen. Wer diese Nachträge gutheisst, braucht nichts zu unternehmen. Wer mit den Nachträgen und dem damit verbundenen Vorhaben der TBF, nachhaltige Wärmenetze zu bauen, nicht einverstanden ist, kann das Referendum unterschreiben.

Zur amtlichen Publikation des fakultativen Referendums geht's hier: Referendumsvorlagen (sg.ch)

Was geschieht, wenn das Referendum zu Stande kommt?

Wenn das Referendum rechtsgültig eingereicht wird, kommt es im Jahr 2024 zu einer Abstimmung über die Nachträge zu den TBF-Reglementen. Die Flawiler Stimmberechtigten können dann über die oben beschriebenen Anpassungen der Reglemente an der Urne befinden.

Kann über die Wärmeprojekte einzeln abgestimmt werden?

Die TBF sind ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen. Ein Vorteil dieser Rechtsform ist, dass wir weitestgehend unabhängig von politischen Prozessen agieren können. Dies hat das Flawiler Stimmvolk mit dem Ausgliederungsbeschluss im Jahr 2016 so gewollt. Das ermöglicht marktnahe und unkomplizierte Prozesse, welche im Rahmen der Eignerstrategie durch den Verwaltungsrat entschieden werden.

Solange wir unsere Projekte selbstständig finanzieren können, ist darum keine Mitsprache der Bürgerschaft erforderlich. Falls bei einem Projekt in der Grössenordnung von 45 Millionen Franken die Gemeinde in die Finanzierung involviert wird, gelten die Regeln der Gemeindeordnung. Bei Ausgaben über einer Million Franken beschliesst die Bürgerversammlung. Bei Ausgaben über drei Millionen Franken beschliesst die Bürgerschaft an der Urne.

Da bei beiden Wärmenetzen erst Vorprojekte am Laufen sind, steht die Finanzierung noch nicht fest. Daher können wir zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen, ob es eine projektbezogene Abstimmung geben wird.

Wie finanziert die TBF ein 45 Millionen Projekt?

Uns stehen die gleichen Finanzierungsmöglichkeiten wie jedem privatwirtschaftlichen Unternehmen offen. Am ehesten werden Bankkredite in Anspruch genommen. Die Banken gewähren solche Beträge nur, wenn entsprechende Geschäftsmodelle vorliegen, mit denen eine Rückzahlung der Kredite sichergestellt ist.

Neben der Konkretisierung der beiden Projekte wird es eine unserer wichtigsten Aufgaben der nächsten Wochen sein, die Kosten und Renditen zu ermitteln. Zur Finanzierung des ARA-Projekts muss den Geldgebern aufgezeigt werden, wie die Investition in die Wärmeinfrastruktur mit Erlösen aus der Wärmeversorgung amortisiert werden kann.

Unabhängig von der Finanzierung dürfen die Projekte die Flawiler Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nichts kosten, da die Kredite mit dem Erlös der Wärmeversorgung zurückbezahlt werden müssen.

Wer kann von der Flawiler Fernwärme profitieren?

Gemäss unserem Bericht «Fernwärme für Flawil» sind zwei Projekte in Planung. Liegenschaften innerhalb der Versorgungsperimeter können ans Fernwärmenetz angeschlossen werden, müssen das aber nicht. Zum Zeitpunkt des Entscheides, ob jemand ans Fernwärmenetz anschliessen will oder nicht, müssen alle Details der Tarife und der technischen Anschlussbedingungen bereitliegen.

Wie weit ist die Planung für die Fernwärmeprojekte fortgeschritten?

Die umfangreichen Abklärungen über die Rechtslage, die Machbarkeit, die Finanzierbarkeit und die Wirtschaftlichkeit laufen im Moment parallel, da die Zeit bei beiden Projekten der kritische Faktor ist. Im Botsberg muss die Wärme für den ersten Grosskunden per Ende 2025 bereitstehen. Im Zentrum von Flawil soll die Sanierung der St. Galler-/Wilerstrasse Mitte des Jahres 2024 starten. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Entscheid gefallen sein, ob das Wärmenetz «ARA» realisiert wird und die Hauptleitungen in der St. Galler-/Wilerstrasse gebaut werden können. Das Zustandekommen des Referendums würde zu Verzögerungen führen, welche den positiven Ausgang beider Projekte gefährden.

 

Ansprechperson:

Zillig-Klaus Luca

Geschäftsführer

071 394 90 21
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